Definition kontrolliertes Rauchen
"Kontrolliertes Rauchen liegt vor, wenn eine Person Verzicht leistet, indem sie ihren
Tabakkonsum an zuvor festgelegten Plänen oder Regeln ausrichtet."
(aus: Drinkmann, A. (2002), Kontrolliertes Rauchen: Standortbestimmung und Perspektiven. Suchttherapie, 3, 81 - 86)
Was besagt diese Definition?
- Einfach mal spontan oder von Fall zu Fall weniger zu rauchen als sonst, gilt noch nicht als kontrolliertes Rauchen. Dazu ist eine voraus gehende Planung notwendig.
- Typischerweise kommt es beim kR zu einer Verringerung des Tabakkonsums - um wie viel entscheidet der Raucher oder die Raucherin selbst.
- Im Sonderfall könnte ein kR auch darin bestehen, zu bestimmten Gelegenheiten nicht mehr zu rauchen, etwa in der Gegenwart von Kindern.
- Die individuelle und selbst bestimmte Zielfestlegung gilt als unverzichtbar. Typisch ist die Formulierung von Zwischenzielen und das Vorsehen von Zielanpassungen.
- Fremd bestimmte Zielvorgaben oder gar ein Zwang zur Abstinenz scheiden aus. Abstinenz als persönliches Ziel ist jedoch möglich.
- Ebenso wie bei den Zielen ist auch eine individuell maßgeschneiderte Zusammenstellung von Hilfsmitteln und Strategien zum Erlangen von Selbstkontrolle nötig, d.h. jeder braucht seine eigenen Regeln und Pläne.
Wie können solche Regeln und Pläne aussehen? Dazu ein
Fallbeispiel:
Herr A. hat sich vorgenommen, seinen Tageskonsum von durchschnittlich 30 Zigaretten zu halbieren.
Als Zwischenziel möchte er innerhalb der nächsten zwei Wochen mit nur noch 20 Zigaretten pro Tag
auskommen. Das 12+Schritte-Programm zum kR enthält einen umfangreichen Katalog mit praktisch
bewährten Vorschlägen für hilfreiche Strategien und Regeln. Eine Regel, die Herr A. daraus für sich
ausgewählt hat, lautet: "Zwischen zwei Zigaretten muss mindestens eine halbe Stunde liegen.". Seine
zweite Regel heißt "Nicht vor dem Frühstück!".